Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026 · Philipp Heist, Sport- & Eventfotografie

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Philipp Heist, Kiesgrund 8, 21220 Seevetal (nachfolgend „Fotograf") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über fotografische Leistungen, insbesondere Sport-, Event-, Reportage- und Porträtfotografie.

(2) Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen im Einzelauftrag (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebenen fotografischen Leistung sowie die Lieferung der vereinbarten Bildergebnisse in vereinbarter Anzahl und Form.

(2) Art und Umfang der Leistung, der Liefertermin, die Anzahl der bearbeiteten Bilder sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Fotograf eine fachgerechte Anfertigung der Aufnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Die fotografische Gestaltung (Bildauswahl, Bildausschnitt, Belichtung, Bearbeitung, Farb- und Tonwertgebung) liegt im künstlerischen Ermessen des Fotografen, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Gestaltung vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe nicht ausgewählter Aufnahmen, Rohdaten (RAW-Dateien) oder unbearbeiteter Dateien besteht nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Fotografen und dessen Annahme durch den Kunden (z. B. per E-Mail) bzw. durch eine Auftragsbestätigung zustande.

(2) Bei Buchung eines konkreten Termins kann der Fotograf eine Anzahlung verlangen. Der Termin gilt erst mit Bestätigung und – sofern vereinbart – Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Reise, Übernachtung, Akkreditierungsgebühren, Material, Express-Lieferung) sind, soweit nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten, gesondert zu erstatten und werden vorab abgestimmt.

(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Bildern steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung (siehe § 7).

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge und Rahmenbedingungen rechtzeitig bereit (z. B. Akkreditierung, Hausrecht, Zutritt zu Stadion/Halle, Ansprechpartner vor Ort, gewünschte Motive).

(2) Sind für die Aufnahmen Genehmigungen Dritter erforderlich (z. B. Veranstalter, Verein, Hausrecht, Hallen- oder Stadionbetreiber), trägt der Kunde dafür Sorge, soweit nichts anderes vereinbart ist, oder unterstützt den Fotografen bei deren Einholung.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Termine, Ausfall und höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, ist dies dem Fotografen so früh wie möglich mitzuteilen.

(2) Bei Absage durch den Kunden kann der Fotograf eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann; eine bereits geleistete Anzahlung kann hierauf angerechnet werden. Sofern im Einzelvertrag konkrete Stornostaffeln vereinbart sind, gelten diese vorrangig.

(3) Kann der Fotograf eine Leistung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnung, Absage der Veranstaltung, höhere Gewalt) nicht erbringen, wird er den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall wird – soweit möglich – ein Ersatztermin vereinbart oder bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit der Fotograf den Ausfall nicht zu vertreten hat.

(4) Bei Outdoor- bzw. Veranstaltungsaufnahmen liegen Witterungs- und Veranstaltungsverlauf außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen und begründen keinen Mangel.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte (Eigentum an den Bildern)

(1) Alle vom Fotografen erstellten Aufnahmen sind als Lichtbildwerke bzw. Lichtbilder urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 72 UrhG). Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt stets und ausschließlich beim Fotografen Philipp Heist und ist nach deutschem Recht nicht übertragbar (§ 7, § 29 Abs. 1 UrhG). Der Kunde erwirbt kein Eigentum am Urheberrecht, sondern ausschließlich die nachfolgend geregelten Nutzungsrechte.

(2) Der Fotograf räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Einzelvertrag bestimmten Nutzungsrechte ein. Ist über den Umfang nichts ausdrücklich vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, zeitlich und räumlich begrenzt auf diesen Zweck. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Fotografen (Zweckübertragungsgrundsatz, § 31 Abs. 5 UrhG).

(3) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt: Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, die Weitergabe, der Weiterverkauf, die Lizenzierung sowie die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ggf. einer gesonderten Vergütung.

(4) Bearbeitung: Veränderungen der Bilder (z. B. Beschnitt über das übliche Maß hinaus, Montagen, Verfremdungen, KI-gestützte Bearbeitung, Hinzufügen von Text/Grafik in das Bild) bedürfen der Einwilligung des Fotografen, soweit dadurch in das Werk eingegriffen wird (§§ 23, 39 UrhG). Reine Formatanpassungen für den vereinbarten Verwendungszweck sind zulässig.

(5) Urhebernennung: Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung den Fotografen als Urheber zu benennen (§ 13 UrhG), und zwar in der Form „Foto: Philipp Heist" bzw. „© Philipp Heist", bei Online-Nutzung nach Möglichkeit mit Verlinkung. Unterbleibt die vereinbarte Urhebernennung schuldhaft, kann der Fotograf einen angemessenen Aufschlag (Verletzerzuschlag) verlangen.

(6) Eine Lieferung der Bilder ohne Urheberrechtsvermerk in den Metadaten oder das Entfernen vorhandener Urheber- bzw. Rechtevermerke aus den Dateien ist nicht gestattet.

§ 8 Eigenwerbung und Referenznutzung durch den Fotografen

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung sowie als Referenz zu verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Netzwerken und in Wettbewerben, sofern dem keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden oder abgebildeter Personen oder vertragliche Sperrvermerke entgegenstehen.

(2) Der Kunde kann einer solchen Nutzung aus berechtigten Gründen (z. B. Vertraulichkeit, Persönlichkeitsrechte) widersprechen; ein Sperrvermerk ist bei Vertragsschluss zu vereinbaren.

§ 9 Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild

(1) Für die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, ist – soweit gesetzlich erforderlich – die Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen (§§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 6 DSGVO). Beauftragt der Kunde Aufnahmen von Personen (z. B. Mannschaft, Mitarbeitende, Gäste), sichert er zu, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen bzw. eingeholt zu haben, und stellt den Fotografen insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(2) Bei öffentlichen Sport- und Großveranstaltungen gelten die jeweiligen presse- und persönlichkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vorgaben des Veranstalters.

§ 10 Lieferung, Abnahme und Datensicherung

(1) Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt in vereinbarter Form (z. B. digitaler Download). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Bildauswahl in web- und/oder druckgeeigneter Auflösung geliefert.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(3) Der Fotograf bewahrt die gelieferten Dateien nach Lieferung für einen angemessenen Zeitraum auf, schuldet jedoch keine dauerhafte Archivierung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien selbst zu sichern.

§ 11 Haftung

(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder eine ausdrücklich übernommene Garantie entgegenstehen.

(4) Für den Verlust von Aufnahmen durch technische Defekte (z. B. Ausfall von Speichermedien) haftet der Fotograf nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Bei nicht wiederholbaren Ereignissen wird der Fotograf branchenübliche Sorgfalt (z. B. Mehrfachsicherung) anwenden.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Über die Einzelheiten informiert die jeweils mitgeteilte Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht kann nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuell beauftragte Fotoaufnahmen), sowie bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

(3) Eine konkrete Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Fotografen, soweit nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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